Finanzkompass

Arztgespräch zu Röntgenaufnahmen
Bildnachweis: istock.com/DragonImages
Bildnachweis: istock.com/DragonImages

Elektronische Patientenakte einfach erklärt: Ihre digitale Gesundheitsakte

Elektronische Patientenakte: Was ist das überhaupt? Alles über Nutzung, Vorteile und Inhalte. Wir erklären alles Wichtige. Hier erfahren Sie mehr!

Was ist die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammelstelle für alle wichtigen Gesundheitsdaten.

Befunde, Impfungen und Medikationspläne sind jederzeit digital verfügbar. So behalten Sie den Überblick über Ihre medizinische Versorgung und können gezielt Informationen freigeben.

Mitte Januar 2025 wurde die „ePA für alle“ eingeführt. Sie wird im Laufe des Jahres allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die bis dahin nicht widersprochen haben. Ergänzend zum eRezept, das auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert wird, wird es eine digitale Akte geben, auf die Sie online oder per App zugreifen können. Die Nutzung ist freiwillig. Wer sie nicht verwenden will, kann sie einfach unangetastet lassen oder die Nutzung über die Krankenkasse deaktivieren.

Die digitale Patientenakte reduziert Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kommunikation zwischen medizinischen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern. Sie behalten volle Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden, wer darauf zugreifen darf.

Vorteile der digitalen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte macht den Gesundheitsalltag einfacher und sorgt dafür, dass Sie besser versorgt sind.

Alle Dokumente an einem Ort
Alle wich­tigen Doku­mente wie Be­funde, Diag­nosen und Impf­ungen sind in der App gespeichert.
Beispiel aus dem Alltag
Vor dem Be­handlungs­termin muss Lisa keine alten Ent­lassungs­briefe mehr durch­wühlen, um den passenden weiter­zu­reichen – die ärzt­liche Fach­person kann alles per App einsehen.
Immer die richtige Medikation
Die ePA zeigt an, welche Medikamente verschrieben wurden – und ob es Wechselwirkungen gibt.
Beispiel aus dem Alltag
In der hausärztlichen Praxis fällt mit Blick in die ePA auf, dass Pauls neues Blutdruckmedikament sich nicht mit seinem Cholesterinsenker verträgt – ihm kann sofort eine Alternative verschrieben werden.
Schneller Zugriff
Alle wichtigen Gesundheitsdaten sind jederzeit digital verfügbar.
Beispiel aus dem Alltag
Tom kann die Frage, ob er eine Tetanus-Impfung hat, mit einem Blick in die ePA-App beantworten und muss nicht mehr nach seinem Impfpass suchen.
Schnelle Hilfe im Notfall
Rettungskräfte sehen Allergien, Erkrankungen und Medikamente direkt ein.
Beispiel aus dem Alltag
Nach einem Sturz kann die behandelnde Person direkt prüfen, ob Sabine blutverdünnende Medikamente nimmt – das vermeidet Risiken und kann Leben retten.
Nichts geht mehr verloren
Wichtige Dokumente sind sicher digital gespeichert und jederzeit abrufbar.
Beispiel aus dem Alltag
Ben wartet auf sein Labor­er­geb­nis, um seine Wachs­tums­hormon­dosierung an­zu­passen. Doch der Brief bleibt bei der Per­son im ärzt­lichen Dienst liegen. Mit der ePA kann Ben das Ergeb­nis direkt ein­sehen, ohne in der Praxis anzurufen, und schneller reagieren.
Bessere Betreuung bei chronischen Krankheiten
Die Behandelnden behalten den Überblick über Therapien und Werte.
Beispiel aus dem Alltag
Anna hat Diabetes. Das fachärztliche Personal kann Ihre Blutzuckerwerte, auch bei Praxiswechsel, über einen längeren Zeitraum in der App verfolgen und die Therapie entsprechend anpassen.
Keine doppelten Untersuchungen
Medizinisches Fachpersonal kann sehen, welche Tests schon gemacht wurden, und spart sich unnötige Wiederholungen.
Beispiel aus dem Alltag
Max wird bei einem Termin in der neuen Orthopädie nicht erneut geröntgt, weil seine Bilder schon in der ePA liegen und abrufbar sind.
Volle Kontrolle über Ihre Daten
Sie entscheiden, wer auf welche Informationen zugreifen darf.
Beispiel aus dem Alltag
Sarah möchte nicht, dass ihre zahnärztliche Praxis sieht, dass sie die Pille nimmt– in der ePA-App kann sie den Zugriff individuell anpassen.

So funktioniert die Nutzung im Alltag

So erhalten Sie Zugang

Der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgt über Ihre Krankenkasse. Sie verwenden dafür eine App oder das Online-Portal, das Ihnen Ihre Krankenkasse seit Mitte Januar 2025 zur Verfügung stellt.

Nach der Anmeldung in der App können Sie Dokumente hochladen, Berechtigungen vergeben und einsehen, welches medizinische Fachpersonal Zugriff hat. Änderungen oder Sperrungen lassen sich jederzeit über die App steuern.

Hier können Sie nachlesen, was Ihre Krankenkasse bereits umgesetzt hat: GKV-Liste nach Krankenkassen.

Bis die ePA deutschlandweit in allen ärztlichen Praxen genutzt werden kann, wird es voraussichtlich noch eine Weile dauern. Vor der bundesweiten Nutzung wird diese erst in einigen Regionen Deutschlands getestet.

ePA Zugang
ePA-Authentifizierung

Voraussetzungen zur Nutzung

Für die Nutzung benötigen Sie ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Internetzugang. Der Zugriff erfolgt über die offizielle App Ihrer Krankenkasse oder ein webbasiertes Portal.

Für die Anmeldung ist eine Gesundheitskarte (eGK) mit PIN oder eine Gesundheits-ID nötig. Die Gesundheits-ID kann über die Krankenkasse beantragt werden.

Zudem wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt. Sie schützt den Zugang zur elektronischen Patientenakte, indem sie für den Zugriff zwei unabhängige Sicherheitsmerkmale erfordert – zum Beispiel die Kombination aus einer PIN und einer Bestätigung per App.1

Auch die ärztlichen Praxen müssen an eine digitale Infrastruktur angeschlossen sein, um Daten digital einzutragen oder abzurufen. So erhalten nur autorisierte Personen Einsicht in vertrauliche Daten.

Diese Daten sind in der ePA enthalten

Die elektronische Patientenakte enthält eine Vielzahl medizinischer Dokumente, die Ihre Gesundheitsversorgung unterstützen. Dazu gehören:

Zusätzlich ist das elektronische Zahnbonusheft, der digitale Mutterpass, der digitale Impfausweis und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) integriert.

Verordnete und eingelöste eRezepte erscheinen automatisch in der Übersicht. So behalten Sie den Überblick über Ihre Medikamente und Dosierungen. 2

ePA Daten
Unser Tipp

Wissenswert:

Ab 2025 können Sie Ihre Krankenkasse innerhalb von 24 Monaten zweimal bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente für Sie zu scannen und in die ePA zu laden. Die ärztlichen Praxen sind nicht verpflichtet, alte medizinische Berichte oder Befunde in die ePA einzutragen. 3

Wer Zugriff auf die Gesundheitsdaten hat

Sie entscheiden, wer welche Daten sehen darf. Die Zugriffsrechte lassen sich jederzeit anpassen oder einschränken. Nach Ihrer Zustimmung können folgende Institutionen Ihre Daten einsehen:

Auch für Familienmitglieder oder Betreuungspersonen können Berechtigungen erteilt werden, um beispielsweise die Gesundheitsversorgung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu erleichtern.

Geplante Funktionen der ePA

Am 15.01.2025 startete das System zunächst in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die elektronische Patientenakte wird kontinuierlich weiterentwickelt.

Fazit: Was die ePA bringt

Mit der elektronischen Patientenakte geht Deutschland in Richtung modernes, digitales Gesundheitssystem. In Ländern wie Estland oder Dänemark sind digitale Gesundheitsakten längst Standard. Die Behandelten haben dort jederzeit Zugang zu ihren medizinischen Daten. Das verbessert die Versorgung und reduziert Bürokratie und Kosten.

Ein vernetztes Gesundheitssystem kann Leben retten. Studien 5 zeigen, dass fehlende oder unleserliche Informationen zu Fehldiagnosen führen können. Die elektronische Patientenakte hilft, Doppeluntersuchungen und Medikationsfehler zu vermeiden. Ärztliches Fachpersonal  hat direkten Zugriff auf frühere Befunde und kann Wechselwirkungen von Medikamenten besser prüfen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet enorme Chancen. Die ePA ist ein erster Schritt zu einer effizienteren und sichereren Patientenversorgung.

Künftige Erweiterungen, wie der digitale Medikationsplan oder der sichere Datenaustausch mit Kliniken, machen die elektronische Patientenakte noch wertvoller für das gesamte Gesundheitssystem.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist der Unterschied zwischen der elektronischen Patientenakte und der elektronischen Gesundheitsakte?

Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) war eine frühere Lösung einiger Krankenkassen, die Versicherte freiwillig nutzen konnten. Im Gegensatz dazu ist die elektronische Patientenakte eine einheitliche, gesetzlich geregelte Lösung für alle gesetzlich Versicherten. Die eGA wurde meist von einzelnen Kassen betrieben und bot weniger Funktionen.

Mit der elektronische Patientenakte erhalten Versicherte eine umfassende Akte, die bundesweit gültig ist. Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen können – mit Zustimmung der Versicherten – auf relevante Daten zugreifen. Zudem gibt es strenge gesetzliche Vorgaben für Datenschutz und Sicherheit.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Die Krankenkassen übernehmen die Bereitstellung und den Betrieb. Kosten können jedoch entstehen, wenn Versicherte zusätzliche Funktionen oder private digitale Gesundheitsakten nutzen möchten. Private Krankenkassen bieten eigene Lösungen an, deren Kosten variieren können.

Nein, Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte. Sie ist so konzipiert, dass ausschließlich die Versicherten selbst und die von ihnen autorisierten Leistungserbringer (z. B. ärztliche Praxen, Apotheken, Krankenhäuser) auf die Daten zugreifen können.

Datenschutz & Rechtliche Vorgaben: Laut § 342 SGB V dürfen Krankenkassen keine Einsicht nehmen.

Die „ePA für alle“ ist Bestandteil des Digital-Gesetzes, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, eine hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Das gelingt, indem sich alle Beteiligten im Gesundheitswesen einfach austauschen können.

Die Nutzung ist freiwillig. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie ihre elektronischen Patientenakte aktiv nutzen möchten. Wer sie nicht verwenden will, kann sie einfach unangetastet lassen oder die Nutzung über die Krankenkasse deaktivieren.

Beim Wechsel der Krankenkasse werden die Daten nicht automatisch übertragen. Versicherte müssen ihre Daten sichern und bei der neuen Krankenkasse erneut anlegen. Die alte Krankenkasse löscht die gespeicherten Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen. Manche Krankenkassen sind digital sehr gut aufgestellt, sodass der Wechsel leichter fällt.

Nein, frühere Krankenakten werden nicht automatisch in die elektronische Patientenakte übernommen. Falls Sie ältere Befunde oder Berichte hinzufügen möchten, müssen Sie diese selbst hochladen oder von Ihrem Arzt eintragen lassen.

Aktuell ist die elektronische Patientenakte nur in Deutschland nutzbar. Sie dient der digitalen Speicherung und Bereitstellung von Gesundheitsdaten innerhalb des deutschen Gesundheitssystems. Eine EU-weite Nutzung oder internationale Verknüpfung ist langfristig geplant, aber noch nicht umgesetzt.

Ja, das Untersuchungsheft (U-Heft) Ihres Kindes kann in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Die kinderärztliche Praxis kann auf Wunsch der Eltern die Inhalte des U-Hefts digital übertragen. Nach jeder Früherkennungsuntersuchung erfolgt ein weiterer Eintrag, der von Praxen elektronisch signiert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit und der genaue Prozess je nach Krankenkasse variieren können. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse oder der kinderärztlichen Praxis nach den spezifischen Möglichkeiten zu erkundigen.

Quellen:

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Das könnte Sie auch interessieren