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Startseite » Aktuelles und News » Elektronische Patientenakte einfach erklärt: Ihre digitale Gesundheitsakte
Elektronische Patientenakte: Was ist das überhaupt? Alles über Nutzung, Vorteile und Inhalte. Wir erklären alles Wichtige. Hier erfahren Sie mehr!
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammelstelle für alle wichtigen Gesundheitsdaten.
Befunde, Impfungen und Medikationspläne sind jederzeit digital verfügbar. So behalten Sie den Überblick über Ihre medizinische Versorgung und können gezielt Informationen freigeben.
Mitte Januar 2025 wurde die „ePA für alle“ eingeführt. Sie wird im Laufe des Jahres allen Versicherten zur Verfügung gestellt, die bis dahin nicht widersprochen haben. Ergänzend zum eRezept, das auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert wird, wird es eine digitale Akte geben, auf die Sie online oder per App zugreifen können. Die Nutzung ist freiwillig. Wer sie nicht verwenden will, kann sie einfach unangetastet lassen oder die Nutzung über die Krankenkasse deaktivieren.
Die digitale Patientenakte reduziert Verwaltungsaufwand und erleichtert die Kommunikation zwischen medizinischen Praxen, Apotheken und Krankenhäusern. Sie behalten volle Kontrolle über Ihre Daten und entscheiden, wer darauf zugreifen darf.
Die elektronische Patientenakte macht den Gesundheitsalltag einfacher und sorgt dafür, dass Sie besser versorgt sind.
Der Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) erfolgt über Ihre Krankenkasse. Sie verwenden dafür eine App oder das Online-Portal, das Ihnen Ihre Krankenkasse seit Mitte Januar 2025 zur Verfügung stellt.
Nach der Anmeldung in der App können Sie Dokumente hochladen, Berechtigungen vergeben und einsehen, welches medizinische Fachpersonal Zugriff hat. Änderungen oder Sperrungen lassen sich jederzeit über die App steuern.
Hier können Sie nachlesen, was Ihre Krankenkasse bereits umgesetzt hat: GKV-Liste nach Krankenkassen.
Bis die ePA deutschlandweit in allen ärztlichen Praxen genutzt werden kann, wird es voraussichtlich noch eine Weile dauern. Vor der bundesweiten Nutzung wird diese erst in einigen Regionen Deutschlands getestet.
Für die Nutzung benötigen Sie ein Smartphone, Tablet oder einen Computer mit Internetzugang. Der Zugriff erfolgt über die offizielle App Ihrer Krankenkasse oder ein webbasiertes Portal.
Für die Anmeldung ist eine Gesundheitskarte (eGK) mit PIN oder eine Gesundheits-ID nötig. Die Gesundheits-ID kann über die Krankenkasse beantragt werden.
Zudem wird eine Zwei-Faktor-Authentifizierung genutzt. Sie schützt den Zugang zur elektronischen Patientenakte, indem sie für den Zugriff zwei unabhängige Sicherheitsmerkmale erfordert – zum Beispiel die Kombination aus einer PIN und einer Bestätigung per App.1
Auch die ärztlichen Praxen müssen an eine digitale Infrastruktur angeschlossen sein, um Daten digital einzutragen oder abzurufen. So erhalten nur autorisierte Personen Einsicht in vertrauliche Daten.
Die elektronische Patientenakte enthält eine Vielzahl medizinischer Dokumente, die Ihre Gesundheitsversorgung unterstützen. Dazu gehören:
Zusätzlich ist das elektronische Zahnbonusheft, der digitale Mutterpass, der digitale Impfausweis und die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) integriert.
Verordnete und eingelöste eRezepte erscheinen automatisch in der Übersicht. So behalten Sie den Überblick über Ihre Medikamente und Dosierungen. 2
Wissenswert:
Ab 2025 können Sie Ihre Krankenkasse innerhalb von 24 Monaten zweimal bitten, bis zu zehn ältere medizinische Dokumente für Sie zu scannen und in die ePA zu laden. Die ärztlichen Praxen sind nicht verpflichtet, alte medizinische Berichte oder Befunde in die ePA einzutragen. 3
Sie entscheiden, wer welche Daten sehen darf. Die Zugriffsrechte lassen sich jederzeit anpassen oder einschränken. Nach Ihrer Zustimmung können folgende Institutionen Ihre Daten einsehen:
Auch für Familienmitglieder oder Betreuungspersonen können Berechtigungen erteilt werden, um beispielsweise die Gesundheitsversorgung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen zu erleichtern.
Am 15.01.2025 startete das System zunächst in Hamburg, Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens. Die elektronische Patientenakte wird kontinuierlich weiterentwickelt.
Mit der elektronischen Patientenakte geht Deutschland in Richtung modernes, digitales Gesundheitssystem. In Ländern wie Estland oder Dänemark sind digitale Gesundheitsakten längst Standard. Die Behandelten haben dort jederzeit Zugang zu ihren medizinischen Daten. Das verbessert die Versorgung und reduziert Bürokratie und Kosten.
Ein vernetztes Gesundheitssystem kann Leben retten. Studien 5 zeigen, dass fehlende oder unleserliche Informationen zu Fehldiagnosen führen können. Die elektronische Patientenakte hilft, Doppeluntersuchungen und Medikationsfehler zu vermeiden. Ärztliches Fachpersonal hat direkten Zugriff auf frühere Befunde und kann Wechselwirkungen von Medikamenten besser prüfen.
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen eröffnet enorme Chancen. Die ePA ist ein erster Schritt zu einer effizienteren und sichereren Patientenversorgung.
Künftige Erweiterungen, wie der digitale Medikationsplan oder der sichere Datenaustausch mit Kliniken, machen die elektronische Patientenakte noch wertvoller für das gesamte Gesundheitssystem.
Die elektronische Gesundheitsakte (eGA) war eine frühere Lösung einiger Krankenkassen, die Versicherte freiwillig nutzen konnten. Im Gegensatz dazu ist die elektronische Patientenakte eine einheitliche, gesetzlich geregelte Lösung für alle gesetzlich Versicherten. Die eGA wurde meist von einzelnen Kassen betrieben und bot weniger Funktionen.
Mit der elektronische Patientenakte erhalten Versicherte eine umfassende Akte, die bundesweit gültig ist. Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen können – mit Zustimmung der Versicherten – auf relevante Daten zugreifen. Zudem gibt es strenge gesetzliche Vorgaben für Datenschutz und Sicherheit.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Die Krankenkassen übernehmen die Bereitstellung und den Betrieb. Kosten können jedoch entstehen, wenn Versicherte zusätzliche Funktionen oder private digitale Gesundheitsakten nutzen möchten. Private Krankenkassen bieten eigene Lösungen an, deren Kosten variieren können.
Nein, Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die Inhalte der elektronischen Patientenakte. Sie ist so konzipiert, dass ausschließlich die Versicherten selbst und die von ihnen autorisierten Leistungserbringer (z. B. ärztliche Praxen, Apotheken, Krankenhäuser) auf die Daten zugreifen können.
Datenschutz & Rechtliche Vorgaben: Laut § 342 SGB V dürfen Krankenkassen keine Einsicht nehmen.
Die „ePA für alle“ ist Bestandteil des Digital-Gesetzes, das im März 2024 in Kraft getreten ist. Ziel ist es, eine hochwertige medizinische Versorgung sicherzustellen. Das gelingt, indem sich alle Beteiligten im Gesundheitswesen einfach austauschen können.
Die Nutzung ist freiwillig. Versicherte können selbst entscheiden, ob sie ihre elektronischen Patientenakte aktiv nutzen möchten. Wer sie nicht verwenden will, kann sie einfach unangetastet lassen oder die Nutzung über die Krankenkasse deaktivieren.
Beim Wechsel der Krankenkasse werden die Daten nicht automatisch übertragen. Versicherte müssen ihre Daten sichern und bei der neuen Krankenkasse erneut anlegen. Die alte Krankenkasse löscht die gespeicherten Daten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen. Manche Krankenkassen sind digital sehr gut aufgestellt, sodass der Wechsel leichter fällt.
Nein, frühere Krankenakten werden nicht automatisch in die elektronische Patientenakte übernommen. Falls Sie ältere Befunde oder Berichte hinzufügen möchten, müssen Sie diese selbst hochladen oder von Ihrem Arzt eintragen lassen.
Aktuell ist die elektronische Patientenakte nur in Deutschland nutzbar. Sie dient der digitalen Speicherung und Bereitstellung von Gesundheitsdaten innerhalb des deutschen Gesundheitssystems. Eine EU-weite Nutzung oder internationale Verknüpfung ist langfristig geplant, aber noch nicht umgesetzt.
Ja, das Untersuchungsheft (U-Heft) Ihres Kindes kann in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden. Die kinderärztliche Praxis kann auf Wunsch der Eltern die Inhalte des U-Hefts digital übertragen. Nach jeder Früherkennungsuntersuchung erfolgt ein weiterer Eintrag, der von Praxen elektronisch signiert wird.
Bitte beachten Sie, dass die Verfügbarkeit und der genaue Prozess je nach Krankenkasse variieren können. Es ist daher ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse oder der kinderärztlichen Praxis nach den spezifischen Möglichkeiten zu erkundigen.
Quellen:
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