Finanzkompass

Bildnachweis: istock.com/thebestphotoforall
Bildnachweis: istock.com/thebestphotoforall

Patientendaten-Schutzgesetz: So sichert es Ihre Gesundheitsdaten

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt viele Pluspunkte. Zugleich stellt sie aber auch hohe Anforderungen an den Schutz vertraulicher und sensibler Daten.

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) stärkt den Datenschutz im Gesundheitsbereich und soll eine sichere digitale Infrastruktur gewährleisten. Es schützt persönliche Gesundheitsinformationen und regelt, wie Patientendaten verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden. Zudem verpflichtet das PDSG die Gesundheitsdienstleistenden zu strengen Datenschutzregeln.

Das regelt das Patientendaten-Schutzgesetz

Seit dem Inkrafttreten des PDSG am 20. Oktober 2020 gelten für Gesundheitsdaten neue Regelungen, die über die Vorgaben der DSGVO hinausgehen und spezifisch auf die Telematikinfrastruktur und digitale Gesundheitsanwendungen zugeschnitten sind.

Das Gesetz regelt:

Die gesetzlichen Regelungen sollen eine sichere und effiziente digitale Vernetzung im Gesundheitswesen ermöglichen – ohne den Schutz der Patientendaten zu gefährden.

Unser Tipp

 

Unsere Tipp: Profitieren Sie von den Vorteilen der ePA für mehr Transparenz und Sicherheit. Hier erfahren Sie mehr über ihre korrekte Nutzung.

Gesundheitsdaten und Versicherungen – was das PDSG regelt

Kranken-, Lebens- sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen benötigen oft detaillierte Informationen zum Gesundheitszustand. Das Patientendaten-Schutzgesetz PDSG stellt sicher, dass Versicherungen keinen direkten Zugriff auf die ePA haben. Gesundheitsdaten dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Versicherten weitergegeben werden.

Strafen bei Datenschutzverstößen

Das Patientendaten-Schutzgesetz legt nicht nur klare Datenschutzvorgaben fest, sondern auch Sanktionen. Damit die Regeln zum Datenschutz eingehalten werden, sieht das Patientendaten-Schutzgesetz hohe Strafen für Verstöße vor: In bestimmten Fällen sieht das PDSG Bußgelder bis zu 300.000 Euro vor, etwa bei Verstößen gegen Sicherheitsvorgaben in der Telematikinfrastruktur.

Unternehmen und Gesundheitsdienstleistende werden bestraft, wenn sie Daten der Behandelten unrechtmäßig weitergeben. Datenschutzverstöße müssen schnell gemeldet sein. Nach der DSGVO (Art. 33) müssen Datenschutzverletzungen unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden gemeldet werden. Das PDSG verlangt keine eigene Frist.

Bildnachweis: istock.com/deepblue4you
Bildnachweis: istock.com/deepblue4you

Die elektronische Patientenakte (ePA) – rechtlich geregelt

Was ist die ePA genau?

Die elektronische Patientenakte ist das zentrale Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Sie bietet die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten an einem sicheren Ort zu speichern und aufzurufen. Beispiele dafür sind Befunde, Diagnosen, Medikamentenpläne und Entlassungsberichte.

Zudem können mit der ePA diese Daten gezielt mit medizinischen Fachkräften geteilt werden. Das vereinfacht die Zusammenarbeit zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen sowie zwischen Apotheken, Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen deutlich.

Das Patientenschutzgesetzt definiert:

Wer Zugriff auf die ePA hat

Die Versicherten haben die volle Kontrolle über ihre ePA. Sie entscheiden, wer grundsätzlich auf ihre Daten zugreifen darf und legen individuell fest, welche Informationen freigegeben werden.

So erhält beispielsweise die hausärztliche Praxis vollständigen Zugriff. Fachärztliche Praxen oder Apotheken hingegen können nur auf bestimmte Teile der Akte zugreifen – und sehen spezifische Dokumente. Alles hängt von dem Zugriffberechtigung, der der Versicherte erteilt hat.

Unser Tipp

 Unserer Tipp: Verwalten Sie Ihre Zugriffsrechte bequem über die App Ihrer Krankenkasse oder deren Homepage.

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die ePA unterstützt eine verbesserte Behandlung. Alle wichtigen Informationen sind zentral gespeichert. Das vermeidet Doppeluntersuchungen.

Außerdem spart die ePA Zeit. Medizinische Berichte, Befunde sowie Medikationspläne sind jederzeit digital abrufbar. Dokumente in Papierform werden überflüssig. Sie bringt auch mehr Transparenz. Versicherte haben jederzeit Einblick in ihre Gesundheitsdaten ein und können nachvollziehen, wer darauf zugegriffen hat.

Datenschutz in der ePA

Das PDSG sorgt für Sicherheit: Der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten ist eine der Kernaufgaben des PDSG.

Wichtige Sicherheitsmaßnahmen sind:

Alle, die im Gesundheitsbereich arbeiten, müssen sich an diese Sicherheitsstandards halten. Wer dagegen verstößt, dem drohen hohe Strafen.

Rechte von Versicherten im Patientendaten-Schutzgesetz

Das PDSG stärkt die Rechte von Versicherten deutlich:

Bildnachweis: istock.com/sorbetto
Bildnachweis: istock.com/sorbetto

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Ein weiterer Gegenstand, den das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) regelt, sind digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – also Apps auf Rezept. Diese medizinischen Apps können ärztlich verordnet werden und helfen bei der Behandlung unterschiedlicher Erkrankungen. Sie werden von der Krankenkasse erstattet.

Auch hier gelten strikte Regeln zum Datenschutz. Die Anwendungen entsprechen hohen Sicherheitsstandards und übertragen die Daten verschlüsselt.

Beispiele für DiGA:

Unser Tipp

Unser Tipp: Eine Liste erstattungsfähiger DiGA finden Sie auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Bildnachweis: istock.com/jusun
Bildnachweis: istock.com/jusun

Telematikinfrastruktur (TI): Gesetzliche Verpflichtung zur Vernetzung

Die Telematikinfrastruktur sorgt für eine sichere digitale Verbindung aller Beteiligten im Gesundheitsbereich. Durch das Patientendaten-Schutzgesetz müssen sichviele medizinischen und zahnmedizinischen Praxen, Apotheken und andere Leistungserbringende an dieses System anschließen. So ist ein sicherer Austausch von Gesundheitsdaten garantiert.

Die TI umfasst:

Tipps für Versicherte: So schützen Sie Ihre Daten.

Fazit: Mehr Schutz - mehr Kontrolle

Das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) ist ein bedeutender Schritt für den Datenschutz im Gesundheitswesen. Es gibt Versicherten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Das Gesetz sorgt für eine sichere Speicherung und Übertragung persönlicher Informationen.

Wer die Vorteile der Digitalisierung im Gesundheitswesen nutzt und seine Zugriffsrechte bewusst verwaltet, profitiert von einer besseren medizinischen Versorgung – ohne Abstriche beim Datenschutz.

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Das könnte Sie auch interessieren
Lohnt-sich-eine-Versicherung

Lohnt sich eine Versicherung

Lohnt sich eine Versicherung? Kosten Versicherung vgl. Kosten Schaden Krankenversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflicht oder Hausratversicherung: Ein Großteil der Deutschen schließt im Laufe des Lebens eine Vielzahl

Weiterlesen »
Arzt in weißem Kittel mit Stethoskop tippt auf virtuelle Symbole im Krankenhausflur, Symbole zeigen medizinische Icons wie Herz, Gehirn, DNA, Blutstropfen und Medikamente.

Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung – Ihr Plus an Komfort und Sicherheit im Krankenhaus Ein Krankenhausaufenthalt ist selten angenehm. Wer schon einmal mehrere Tage in einem vollen Mehrbettzimmer verbracht

Weiterlesen »